Heikel, ich sag dir: heikel
Rainer Juriatti
Es geht mich ja nix an, aber ich möchte aus gegebenem Anlass gerne fragen: Gehen Sie noch in Urlaub oder waren Sie schon? Ich war ja schon und es hat mir sehr gut gefallen. Mehr noch: Es hat mir ausgesprochen gut gefallen, es war extraordinaire, es war der Himmel auf Erden, es war … ok, ein bisschen heiß. Ja, ein bisschen heiß war’s schon, ziemlich heiß, scheiß heiß.
Es war auch nicht klimatisiert, dafür war der alte Lift immer besetzt und die coronabedingt plastikverpackten Marmeladen erinnerten an die Sechzigerjahre. Und alle trugen Mundschutz, dafür bellten morgens Hunde im Zimmer nebenan, denen polsterte niemand die Schnauze. Das Hotel lag mückenverseucht an einem See, der vor lauter Hitze so warm wurde, dass Abkühlung nur noch unter einer Dusche möglich war. Aber es hat mir gut gefallen, summa summarum, nein, ausgesprochen gut, extraordinaire, wie gesagt, ich sehne mich jetzt schon zurück an diesen tollen Ort.
Urlaub, das ist ja: Einfach mal weg kommen, nicht? Andere Umstände erleben, nicht? Freundliche Menschen treffen, nicht so Scheusale wie uns, nicht? Und Sie? Wenn Sie in Urlaub fahren, sind Sie dann eher heikel? Wäre das oben Beschriebene nix gewesen für Sie? Weil’s zu heiß war? Weil Hunde gebellt haben? Weil Kinder herumquängeln? Wie wäre es, wenn’s zu kalt gewesen wäre? Oder wenn es gar geregnet hätte? Wie reagieren Sie?
Womit begründet ein heikler Gast, dass er ein Recht darauf hat, heikel zu sein? Ich meine, vollheikel. Ich meine, so ein richtiger Scheusalheikler, einer, der jede seiner unbedeutenden Reisen auf online-Plattformen durch Ich-geb-nur-einen-Stern-Hotelvernichtungen kund tut, nur, um sich für einen Moment wichtig zu fühlen. Unlängst kam mir so einer unter, einer, der mit seiner Familie ein Ferienhaus mietete, die Kosten dafür bezahlte, anreiste, sich in die Ferienwohnung einweisen ließ, um sofort, nachdem die Vermieterin die Tür hinter sich schloss und schöne Tage wünschte, das örtliche Fremdenverkehrsbüro anzurufen und sich dort zu beschweren, die Unterkunft – die er zwar in hunderten Bildern im Internet betrachtet hatte und die er in online-Bewertungen durchleuchten konnte – sei „enttäuschend“ – um umgehend das Weite zu suchen. Die Unterkunft „enttäuschend“? Kann doch eher nicht sein, oder? Vielleicht lag es eher am Wetter: Es regnete. Da schien so ein Ferienhäuschen ohne Hallenbad und Animationsprogramm wahrscheinlich nicht mehr gar so attraktiv. Naja, jedenfalls: Ist so einer heikel? Ist so einer pingelig? Oder ist so einer einfach nur ein Scheusal? „Naja, er hat ja bezahlt“, werden Sie jetzt sagen. Stimmt, war ja in meiner Stakatoaufzeichnung zu lesen. Nur hat die Vermieterin am Tag darauf bereits eine E-Mail des Gastes in ihrem Postfach vorgefunden. Darin stand, er beziehe sich auf die „in beiderseitigem Einverständnis“ aufgelöste Vermietung und bitte um die Rücküberweisung von rund 90% des Bezahlten. Herrlich, nicht?
Tja, wäre ich jetzt heikel, so würde ich mich auf die gesetzliche Grundlage beziehen. Da nämlich steht, man muss mit triftigen Gründen belegen können, ein temporärer Mietvertrag sei „enttäuschend“, zum Beispiel in Form von Baumängeln oder überlaufenden Klos oder so. Ansonsten kann man heikel sein, wie man will, man bekommt maximal ein paar Prozentchen retour für nicht genutzte Ressourcen wie Strom oder Wasser. Darüber kann das wohlstandspräpotente Scheusal jetzt ja nachdenken, während er sich in einem Five-Stars-Tempel in Animations-Aerobic-Kursen wälzt, während seine Kinder von unterbezahlten Praktikanten im Kids-Club bespaßt werden: Es könnte monetär durch Urlaubsdoppelzahlung in diesem Monat etwas heikel werden.
Der Beitrag bezieht sich auf ein Ereignis im Gästehaus Schrunsblick.
Veröffentlicht von: Rainer Juriatti in Text