Impressum

Webdesign, Programmierung, Fotografie und Support: Studio Brighten, Lukas Kollmann & Stefan Reinprecht.

Der Kollektiv Verlag
Gewerberegister GISA 32655339
UID Nr. ATU 59681213

Alle gezeigten Bilder und Texte auf dieser Homepage dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch publiziert werden. Die im Blog veröffentlichten literarischen Arbeiten unterliegen den Bedingungen der Literar Mechana. Gerichtsstand ist Graz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kollektiv Verlag versteht sich neben seiner Tätigkeit als klassischer Literaturverlag auch als projektbezogenes, auf Gewinn ausgerichtetes Kreations- und Organisationsteam: Im Bereich der Kreation gestalten Kreative aus verschiedensten Professionen als loses Kunstkollektiv Raumdesigns, Werbekonzepte inklusive aller Werbemittel sowie -kampagnen. Rainer Juriatti begleitet Unternehmen in allen kommunikativen Belangen. Im Bereich der Organisation konzentriert sich der Verlag auf Publikation, Vermittlung und Durchführungsbegleitung von Auftritten im literarischen und musikalischen Bereich. 

Die gegenständlichen AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Umsatzsteuer
Der Kollektiv Verlag ist Umsatzsteuerpflichtig: UID NR ATU 59681213. Alle Preise in Angeboten - seien sie schriftlich oder mündlich getroffen - verstehen sich jeweils netto und gelten ab Ausstellungsdatum für drei Monate. Somit sind seitens des Auftraggebers die geltenden UST-Beträge (20% im Werbe- sowie derzeit 5% im künstlerischen Bereich) in den gestellten Rechnungen zu akzeptieren und zu bezahlen.

Tarife
Die Stundentarife und Pauschalbeträge des Verlags werden projektbezogen mit den Werbe-Auftraggebern vereinbart. Grundsätzlich verrechnet das Künstlerkollektiv seine Leistungen im Rahmen aufgewendeter Stunden, die bei Angebotslegung durch den Verlag anhand von vergleichbaren Projekten eingeschätzt werden und sich je nach Projektverlauf verändern können. Hierüber werden die Auftraggeber zum Zeitpunkt des Erkennens eines Mehraufwandes informiert. Bei erstmaligen, neuen Projekten unter gesamt 40 Stunden Zeitaufwand wird neben der Stundenverrechnung eine Kreationspauschale von 950,00 Euro be- und verrechnet.

Druckreife
Sämtliche Werbe-Auftraggeber sowie alle Autor*innen prüfen die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse und tragen die Letztverantwortung der Richtigkeit in den getroffenen (Werbe- sowie literarischen) Aussagen. Somit geht das Fehlerrisiko mit der schriftlich zu erfolgenden Druckfreigabe auf die Werbe-Auftraggeber / die Autor*innen über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die in den anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind. Das selbe gilt für alle Freigabeerklärungen der Werbe-Auftraggeber in allen Zwischenschritten einer Werbeproduktion.

Terminzuverlässigkeit
Liegen von Werbe-Auftraggebern / den Autor*innen notwendige Unterlagen rechtzeitig - zu den vereinbarten Terminen - vor und werden Änderungen nur in kleinem Umfang beauftragt, so behalten Terminzusagen ihre Gültigkeit. Bei Terminkollissionen, die durch große Änderungswünsche seitens der Werbe-Auftraggeber / der Autor*innen entstehen, behalten nachfolgende unverzögerte Projekte den Vorzug und müssen jene warten, die eine Verzögerung durch große Änderungswünsche verursacht haben.

Rechte
Auftraggeber im Werbebereich erhalten mit Zustellung der Werbemittel sowie der vollständigen Bezahlung der ausgestellten Rechnung inklusive aller Steuern und Abgaben deren Nutzungsrechte. Die Verwendung und Verwertung der Konzepte, Ideen, Unterlagen im Gesamten oder in Teilen - beispielsweise die Nutzung einzelner Bilder oder Typografien - über den vereinbarten Umfang hinaus bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Rechte von Autor*innen und Autoren werden in gesonderten Verlagsvereinbarungen individuell festgelegt.

Rechte Dritter
Werbe-Auftraggeber sichern zu, dass alle dem Künstlerkollektiv zur Bearbeitung übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind, resp. der jeweiliege Werbe-Auftraggeber über die notwendigen Nutzungsrechte (beispielsweise Lizenen an Typografien, das Recht der Verwendung eines bestimmten Logos sowie Bildnutzungsrechte) verfügt. Der Verlag sowie das Künstlerkollektiv ist nicht verpflichtet, die Rechte schriftlich abzufragen.

"Geistige" Schadensfälle & Realisierungspauschale
Werbe-Auftraggeber verpflichten sich, den Verlag, alle selbständig Mitwirkenden und sämtliche an einer Montage beteiligte Personen  in Bezug auf alle etwaigen Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die auf rechtswidrige Handlungen des Auftraggebers oder inhaltliche Fehler, der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Materialien beruhen, insbesondere hinsichtlich von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Ehrenbeleidigung (§ 115 StGB), im Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Datenschutzgesetz, dem Wettbewerbsrecht oder aufgrund anderer Verfahren.

Ebenso verpflichten sich Werbe-Auftraggeber, alle in Absatz 1 Genannten in Bezug auf sämtliche etwaigen Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die auf Bauten Dritter beruhen, deren Realisierung auf Reinzeichnungen durch das jeweilige Projektteam des Verlages/Künstlerkollektives zurückzuführen sind. Gegebenenfalls ist vor Realisierung von Bauten auf Kosten der Auftraggeber eine statische Berechnung einzuholen. Der Verlag hat Auftraggeber nicht aktiv über diese Haftungsklausel zu informieren, in Angeboten ist der Hinweis auf die AGBs als hinreichend zu betrachten.

Realisierungspauschale 
Neben Design- und Konzeptions- sowie Realisierungtarifen, die in Angeboten des Verlages mitgeteilt werden, berechnet der Verlag bei Bauten Dritter 15% der Nettokosten jeder einzelnen Position derer Angebote.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Graz-West.

Die AGB des Verlages treten mit dessen gewerberechtlichem Gründungsdatum in Kraft.